Erstellungsdatum 2023-01-13 17:38:23

In den nächsten Tagen werden den Grundsteuerzahlungspflichtigen die Bescheide für das Jahr 2023 zugestellt.

Die Grundsteuerhebesätze betragen seit dem 01.01.2022
für die Grundsteuer A 410 %
und
für die Grundsteuer B 470 %.

Die Grundsteuer ist vierteljährlich, und zwar am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags zahlungsfällig. Auf Antrag des Steuerschuldners ist die jährliche Entrichtung der Steuer am 01.07. in einem Jahresbetrag zulässig, wenn der Antrag spätestens bis 31. Oktober des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt worden ist.

Bei Kleinbeträgen gilt folgendes:

Jahresbeträge bis zu 15 € werden zum 15.08. zahlungsfällig. Jahresbeträge bis zu 30 € werden am 15.02. und 15.08. mit je der Hälfte des Jahresbetrags zahlungsfällig.

Den Abgabenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Steuerbetrag zu den oben genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Gerne können Sie uns jederzeit ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Grundsteuer von Ihrem Konto erteilen. Bitte verwenden Sie hierzu das SEPA-Lastschriftmandat, welches dem Grundsteuerbescheid beiliegt.

Die Nichtabbucher möchten wir bitten, den Steuerbetrag rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde zu überweisen. Dadurch ersparen Sie sich und uns unnötigen Ärger im Zusammenhang mit dem automatisch ausgedruckten Mahnbescheid. Bitte geben Sie bei Zahlung per Überweisung im Verwendungszweck dann unbedingt das Buchungszeichen an.

Sollte sich zwischenzeitlich eine Eigentumsänderung mit Rechtswirkung zum 01.01.2023 ergeben haben und sollte diese Änderung noch nicht auf Ihrem Grundsteuerjahresbescheid 2023 nachvollzogen sein, so bitten wir Sie diesbezüglich noch um etwas Geduld. Sobald uns vom Finanzamt diese Eigentumsänderung in Form eines neuen Grundsteuermessbescheides vorliegt (eine Mehrfertigung des entsprechenden Grundsteuermessbescheides erhält immer der jeweilige Eigentümer), werden wir dieser neuen Rechtssituation schnellstmöglich Rechnung tragen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Grundsteueränderungsbescheid von der Gemeinde.

Bei Unklarheiten bzw. Rückfragen zum einzelnen Grundsteuerjahresbescheid gibt Ihnen das Steueramt der Gemeinde - Frau Rebmann und Frau Schneider - unter der Rufnummer 07483/188-32 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne Auskunft.

Bei Rückfragen zu Zahlungen erteilt Ihnen Herr Schweitzer-Herm, Tel. 07483/188-31 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne Auskunft.