Erstellungsdatum 2022-12-01 17:39:49

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 des Abwasserzweckverbands Börstingen

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 19.10.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Diese Satzung wird - nachdem sie der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wurde – nun bekannt gegeben.

AZV 2023 1

AZV 2023 2

Starzach, den 30.11.2022

gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender

 

Die Verbandsverwaltung möchte nunmehr darauf hinweisen, dass die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan des Abwasserzweckverbands Börstingen für das Haushaltsjahr 2023 gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V. mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 GKZ in der Zeit vom

12.12.2022 bis 20.12.2022

je einschließlich öffentlich zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten auf dem Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer Nr. 32 ausliegt.

Starzach, den 30.11.2022

gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender