Erstellungsdatum 2022-12-01 09:23:31

Rechtsverordnung über die Sperrzeit in Gaststättenbetrieben während der Fasnet 2023

Aufgrund von § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) sowie §§ 1, 9 und 11 der Gaststättenverordnung (GastVO) in seiner jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2022 nachstehende Rechtsverordnung beschlossen.

§ 1

Über die Fasnet 2023 wird der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Gemeinde Starzach wie folgt geregelt:

  1. In der Nacht vom Schmotzigen Donnerstag auf Freitag (16.02. / 17.02.2023) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
  2. in der Nacht von Samstag auf Sonntag (18.02. / 19.02.2023) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
  3. in der Nacht von Sonntag auf Rosenmontag (19.02. / 20.02.2023) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr und
  4. in der Nacht von Rosenmontag auf Fasnetsdienstag (20.02. / 21.02.2023) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr

festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 16.02.2023 in Kraft und am 21.02.2023 außer Kraft.

Starzach, 29.11.2022

gez. Thomas Noé
Bürgermeister