Landratsamt Zollernalbkreis
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalb
Weilheimer Str. 31, 72379 Hechingen
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Haigerloch (Nord)
Zollernalbkreis
Schlussfeststellung
vom 07.11.2022
Das Landratsamt Zollernalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Haigerloch (Nord) für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan (und seinen Nachträgen) bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.LGL-bw.de/2293) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Zollernalbkreis, Sitz: Balingen einlegen.
(Hinweis: Anschrift der unteren Flurbereinigungsbehörde: Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalb, Weilheimer Str.31, 72379 Hechingen oder jede andere Stelle des Landratsamts).
Gez. Riehle D.S.