Starzach2025

Erstellungsdatum 2014-08-28 14:10:55

Die Gemeindeverwaltung Starzach weist darauf hin, dass das Ministerium für Ländlichen Raum das Jahresprogramm 2015 zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2015“ neu ausgeschrieben hat.

Das ELR-Programm umfasst insgesamt vier Förderschwerpunkte:

1. Förderschwerpunkt „Wohnen“

Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.

2. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren- und Dienstleistungen.

3. Förderschwerpunkt „Arbeiten“

Erhaltung der dezentralen Wirtschaftsstruktur, Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.

4. Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“

Schaffung und Anpassung von Gemeindebedarfseinrichtungen.

Die Zielsetzung bei der Förderung im Rahmen des ELR konzentriert sich hauptsächlich auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Landschaftsverbrauch im Außenbereich gebremst werden. Außerdem ist auch bewusst eine stärkere ökologische Komponente in das ELR-Programm eingeflossen. Hierbei genießen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien/nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten Fördervorrang.

Ebenso werden Wärmedämmmaßnahmen im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen an Altbauten bei der Projektauswahl bevorzugt behandelt.

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Starzach, welche eine entsprechende Maßnahme planen, werden dazu aufgerufen, die Fördermöglichkeiten über das ELR-Programm in Anspruch zu nehmen und sich aus diesem Grunde bei der Gemeindeverwaltung Starzach zu melden.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass eine Förderung für die Ortsteile Bierlingen und Wachendorf lediglich im Rahmen des Förderschwerpunktes „Arbeiten“ besteht, da die genannten Ortsteile bereits über das Landessanierungsprogramm (Sanierung Starzach „Ortsmitten“) gefördert werden können.

Wer Interesse an einer Förderung nach dem ELR-Programm hat, sollte sich bis spätestens Freitag, den 12. September 2014 bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Wannenmacher, Telefonnummer: 07483/188-30 melden.

Die Abgabe der Unterlagen bzw. die Antragsstellung wird die Gemeindeverwaltung für Sie vornehmen. Mit einer Förderzusage ist frühestens Anfang März 2015 zu rechnen. Vor der Bewilligung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.