Starzach2025

Erstellungsdatum 2022-04-20 08:09:55

Die Gemeindeverwaltung hat in den letzten Tagen Mahnungen für offene Einnahmeforderungen versandt.

Dies wird in Zukunft wieder automatisch und in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, klären Sie Unklarheiten zeitnah mit der Gemeindekasse ab um weitere Mahnkosten, Säumniszuschläge und ggf. eine Vollstreckung zu vermeiden. Scheuen Sie sich nicht, sich hierzu vertrauensvoll an die Gemeindekasse zu wenden, um ggf. weitere Vereinbarungen zu treffen. Hierzu sind immer das Buchungszeichen und der Name anzugeben.

SEPA-Lastschriftmandat

Nutzen Sie zum Bezahlen Ihrer Gebühren wie Grundsteuer, Hundesteuer, Abwasser- und Wassergebühren, Pachtzinsen, Gewerbesteuer, KiGa-Beiträge, Schulkindbetreuung das zeitgemäße und komfortable Einzugsverfahren. Es werden immer nur die Gebühren eingezogen die zum Abbuchungszeitraum fällig sind.

Der Link zum Formular: https://www.starzach.de/images/stories/Aktuell/Aktuell/sepalastschriftmandatformular.pdf
Das Formular können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Mail, per Post oder Fax an die Gemeindekasse senden. Änderungen sind immer schriftlich mitzuteilen.

Mahngebühren und Säumniszuschläge

Die Mahnung beruht auf § 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG). Bei Forderungen die wiederholt zu bestimmten Fälligkeiten zu bezahlen sind, gilt die Frist von einer Woche. Bei abgaberechtlichen Forderungen muss bis zur vollständigen Bezahlung ein Säumniszuschlag erhoben werden. Die in der Mahnung berechneten Mahngebühren und Säumniszuschläge sind in jedem Fall mitzuzahlen, auch wenn der angemahnte Betrag in den letzten Tagen - aber nach dem Mahnlauf - bezahlt wurde. Hierzu vergleichen Sie bitte die Fälligkeiten der Forderungen auf Ihrem Bescheid. Nicht bezahlte Mahngebühren und Säumniszuschläge erzeugen automatisch einen nächsten Mahnlauf mit weiteren Mahngebühren und Säumniszuschlägen.

Ihre Gemeindeverwaltung