Erstellungsdatum 2022-01-04 14:19:26

Ab dem 01.01.2022 ist nach § 17c Corona-VO der Zutritt für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher zum Rathaus in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet, es gilt damit die 3G-Regel.

Dies bedeutet Sie müssen bei einem Besuch im Rathaus in Bierlingen Folgendes beachten:

  1. Vereinbarung eines Termins.
  2. Mitführen eines Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass).
  3. Mitführen eines 3G-Nachweises. Dies können sein:
    a. Ein digital auslesbarer Impfnachweis (QR-Code) oder
    b. ein digital auslesbarer Genesenennachweis (QR-Code) oder
    c. ein Nachweis einer anerkannten Teststelle über ein negatives Testergebnis eines Antigen- Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder
    d. einen Nachweis über einen negatives Testergebnis eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Als Testnachweis sind beispielsweise Bescheinigungen aus dem Testzentrum im Bürgerhaus Bierlingen zulässig. Die Kontrolle der 3G-Nachweise wird vor Betreten des Rathauses durchgeführt.

Zudem ist der Aufenthalt im Rathaus volljährigen Personen nur mit FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske gestattet.

Bitte beachten Sie, dass ein 3G Nachweis auch für die persönliche Abgabe von Unterlagen erforderlich ist. Unterlagen können jedoch auch in den Briefkasten eingeworfen werden.