Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-12-02 20:36:10

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30. November 2021 eine Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und über die Abgabe von Wasser beschlossen.

Die Änderungssatzung kann hierpdf button nachgelesen werden.