Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-12-02 20:21:54

Aufgrund von § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) sowie §§ 1, 9 und 11 der Gaststättenverordnung (GastVO) in seiner jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2021 nachstehende Rechtsverordnung beschlossen.

§ 1

Über die Fasnet 2021 wird der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Gemeinde Starzach wie folgt geregelt:

  1. In der Nacht vom Schmotzigen Donnerstag auf Freitag (24.02. / 25.02.2022) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
  2. in der Nacht von Samstag auf Sonntag (26.02. / 27.02.2022) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben (Freinacht),
  3. in der Nacht von Sonntag auf Rosenmontag (27.02. / 28.02.2022) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr und
  4. in der Nacht von Rosenmontag auf Fasnetsdienstag (28.02. / 01.03.2022) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 24.02.2022 in Kraft und am 01.03.2022 außer Kraft.

Starzach, 01.12.2021

Thomas Noé
Bürgermeister