Erstellungsdatum 2021-11-16 19:19:30

Auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg werden nun seit mehreren Tagen mehr als 390 an COVID-19 erkrankte Personen behandelt.

Am Mittwoch, den 17.11.2021 wurde deshalb die Alarmstufe nach der Corona-Verordnung ausgerufen.

Aufgrund der kritischen Lage in den Krankenhäusern sind nun weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Diese Maßnahmen sind in der sogenannten Alarmstufe geregelt.

In der Alarmstufe darf sich bei privaten Zusammenkünften ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen, wobei immunisierte Personen dabei nicht mitgezählt werden. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Im Einzelhandel gilt nun die 3G-Regelung. Personen die nicht immunisiert, also nicht geimpft oder genesen, sind benötigen ein negatives Testergebnis. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Geschäfte der Grundversorgung wie z.B. Supermärkte, Wochenmärkte, Hofläden, Bäckereien, Metzgereien, Optiker, Apotheken, Hörakustiker, Ausgabestellen der Tafeln, Banken und Sparkassen, Poststellen, Sanitätshäuser, etc.
In den Schulen gilt wieder die Maskenpflicht am Platz.

Die zahlreichen weiteren Regelungen können Sie u. a. der Übersicht der Landesregierung welche in der Ausgabe des Starzach Boten vom 05.11.2021 veröffentlicht wurde. Diese Übersicht kann auch auf der Homepage der Landesregierung abgerufen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Ab Mitte kommender Woche werden neue Vorschriften der Bundesregierung und der Landesregierung erwartet. Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls über die Homepage der Landesregierung www.baden-Wuerttemberg.de unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/

Bleiben Sie gesund.

Ihre Gemeindeverwaltung