Erstellungsdatum 2021-08-25 06:30:36

zur Stärkung der Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten junger Menschen im Landkreis Tübingen: Träger können noch bis 30. September 2021 Anträge stellen

Die Europäische Union stellt über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) Fördermittel zur Verfügung, um innovative Projekte in der Beschäftigungspolitik zu unterstützen. Mit Hilfe des Fonds soll der Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von besonders benachteiligten Menschen in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Für die Förderperiode 2021 - 2027 stehen dem Land Baden-Württemberg insgesamt 179 Mio. Euro für Projekte zur Verfügung. Davon entfallen auf den Landkreis Tübingen voraussichtlich 177.580 Euro pro Förderjahr. An der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds sind auf regionaler Ebene die Stadt- und Landkreise in Form von regionalen ESF-Arbeitskreisen beteiligt. Diese legen – ausgerichtet am so genannten „Operationellen Programm“ des Landes Baden-Württemberg - die Schwerpunkte der Förderung fest, wählen Ziele und Zielgruppen aus und entscheiden über die eingereichten Projektanträge. In diesen Arbeitskreisen arbeiten unter Federführung der Stadt – und Landkreise unter anderem Vertreter aus den Bereichen Arbeit, Bildung, Jugend, Wohlfahrtspflege und der Kommunen zusammen. Das neue Operationelle Programm des Landes Baden-Württemberg sieht unter anderem die Förderung benachteiligter, marginalisierter, entkoppelter junger Menschen vor.

Der regionale Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds im Landkreis Tübingen greift dieses Ziel auf und legt für 2021/2022 einen Schwerpunkt auf die Förderung junger Menschen, die aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungs- oder Schulabschluss zu erreichen. Dazu zählen beispielsweise Schüler*innen die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind, ausbildungsferne junge Menschen, die von der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht ausreichend erreicht werden können, junge Menschen mit Migrationshintergrund oder multiplen Problemlagen, Ausbildungsabbrecher*innen oder hiervon Bedrohte.

Interessierte Träger wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände, kirchliche und karitative Einrichtungen, Kommunen, kommunale Verbände, Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen, Sozialpartner etc. können noch bis zum 30. September 2021 Förderanträge für innovative Projekte zu diesem Themenkomplex stellen.

Projekte sollten auch eines oder mehrere der festgelegten Querschnittsziele wie die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt, Transnationale Kooperation und die Einhaltung der Grundrechte-Charta berücksichtigen.

Detaillierte Informationen für die Ausschreibung gibt es unter www.landkreis-tuebingen.de unter der Rubrik „Aufgaben/Europäischer Sozialfonds“. Ansprechpartnerin für Fragen interessierter Träger ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises im Landkreis Tübingen, Nina Gugel, Tel. 07071- 207-6184, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!