Erstellungsdatum 2021-08-24 17:44:47

Wer frisches Obst selber ernten möchte, findet im Streuobstparadies viele Möglichkeiten dies legal zu tun.

Die Erntezeit bei Apfel, Birne und Zwetschge steht kurz bevor und die Wiesenbewirtschafter freuen sich auf den Lohn ihrer Arbeit, denn Wiesenpflege, Baumschnitt, Nachpflanzung und Mahd machen Freude, sind aber auch Zeitintensiv.

Doch leider ist immer wieder zu sehen, dass andere - im wahrsten Sinne - die Früchte dieser Arbeit genießen und unerlaubt und teils großflächig Bäume abernten. Dem einen oder anderen mag gar nicht bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, denn das Wort „Mundraub“ ist noch immer gängig und wird als „Kavaliersdelikt“ angesehen.

Mundraub? Was bedeutet das genau?
Die alte Fassung des § 370 Nr. 5 StGB sprach bis Mitte der 70er Jahre von einer „Verbrauchsmittelentwendung“, die jedoch nur mit einer geringen Strafe bedacht war. Heutzutage wird ein Mundraub als Diebstahl im Sinne des § 242 StGB gewertet, der immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen. Der Straftatbestand ist damit ohne weiteres erfüllt. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem.

Aber es gibt einige Alternativen für alle die Freude an der Ernte von frischem Obst haben. In vielen Regionen hat sich die Markierung mit farbigen Bändern durchgesetzt, die anzeigen an welchen Bäumen nach Herzenslust geerntet werden darf. Zudem hat der Verein Schwäbisches Streuobstparadies auf seiner Homepage www.streuobstparadies.de die sog. „Streuobstwiesenbörse“ veröffentlicht, auf welcher kostenfrei Inserate aufgegeben werden können.

Für alle Wiesenbesitzer, die über das Thema Mundraub aufklären möchten, hat der Verein zudem ein wetterfestes Schild in A5-Größe erstellen lassen, das an einem Pflanzpfahl auf der Wiese angebracht werden kann. Es macht darauf aufmerksam, dass die Entwendung des Obstes Diebstahl ist und verweist zugleich über einen QR-Code auf die Seite des Schwäbisches Streuobstparadieses, wo die legalen Erntemöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Schild kann zum Preis von nur € 5,00 zzgl. Porto in der Geschäftsstelle bezogen werden.

Der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V.

Die Streuobstwiesen zwischen Alb und Neckar bilden mit rund 26.000 ha eine der größten zusammenhängenden Streuobstlandschaften Europas. Die 1,5 Millionen Obstbäume im Schwäbischen Streuobstparadies sind zu jeder Jahreszeit ein besonderer Genuss. Die jahrhundertealte Landschaft Streuobstwiese ist darüber hinaus ein besonderer Kulturschatz und verfügt über eine enorme Vielzahl an Brennereien und Mostereien, Lehrpfaden, Obstfesten, spannende Museen u.v.m.. Darüber hinaus prägen Streuobstwiesen unsere Landschaft und sind Lebensraum für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie Naherholungsgebiet für Jung und Alt.

Über 300 Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Göppingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis haben sich im Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. zusammengeschlossen, mit dem Ziel diesen Schatz zu erhalten und zu vermarkten. Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich in Bad Urach.

Kontakt:
Schwäbisches Streuobstparadies e.V., Bismarckstraße 21, 72574 Bad Urach, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!