Erstellungsdatum 2021-07-19 07:11:35

Die Gemeindeverwaltung Starzach weist darauf hin, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Jahresprogramm 2022 zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ neu ausgeschrieben hat.

Das ELR-Programm umfasst insgesamt vier Förderschwerpunkte:

  1. Förderschwerpunkt „Wohnen“
    Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Förderfähig sind hierbei sowohl für die Eigennutzung als auch zur Vermietung vorgesehene Wohneinheiten.
  2. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
    Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren- und Dienstleistungen (Dorfläden, Einzelhandel, Dorfgasthäuser, etc.)
  3. Förderschwerpunkt „Arbeiten“
    Unterstützung von kleinen/mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen (z.B. Erweiterung/Neuansiedlung/Verlagerung von Unternehmen)
  4. Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“
    Umbau, Umnutzung, Neubau von Gemeindebedarfseinrichtungen.

Ziel der Programmausschreibung 2022 ist es wiederum, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen (Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“). Deshalb werden im ELR 2022 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer und Investitionen in die wohnortnahe Grundversorgung gefördert. Die Umnutzung leerstehender Gebäude (z.B. ehemalige Ökonomiegebäude) steht im Vordergrund.

Außerdem werden bioökonomiebasierte Bauweisen vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und werden daher weiterhin im ELR verstärkt gefördert. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie Holz in wesentlichen, neu entstehenden Gebäudeteilen wird der Fördersatz um 5%-Punkte erhöht.

Interessierte, welche eine entsprechende Maßnahme innerhalb der Gemeinde Starzach planen, werden dazu aufgerufen, die Fördermöglichkeiten über das ELR-Programm in Anspruch zu nehmen und sich aus diesem Grunde bei der Gemeindeverwaltung Starzach zu melden.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass eine Förderung für die Ortsteile Bierlingen und Wachendorf lediglich im Rahmen der Förderschwerpunkte „Arbeiten“ und „Grundversorgung“ besteht, da die beiden Ortsteile bereits über das Landessanierungsprogramm (Sanierung Starzach „Ortsmitten“) gefördert werden können.

Wer Interesse an einer Förderung nach dem ELR-Programm hat, sollte sich baldmöglichst bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Wannenmacher, Telefonnummer: 07483/188-30 melden. Die komplette Ausschreibung des Jahresprogramms 2022 sowie die möglichen Fördersätze sind auf der Homepage der Gemeinde Starzach (www.starzach.de) eingestellt. Bis spätestens Freitag, den 24.09.2021 müssen sämtliche Antragsunterlagen, nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung, vollständig vorliegen, um die Antragsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen zu wahren.

Die Abgabe der Unterlagen bzw. die Antragsstellung wird die Gemeindeverwaltung für Sie vornehmen. Mit einer Förderzusage ist frühestens Anfang März 2022 zu rechnen. Vor der Bewilligung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.

Zusätzliche Informationen: