Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-06-14 11:52:23

Folgendes landwirtschaftlich genutzte Grundstück möchte die Gemeinde Starzach zum nächstmöglichen Zeitpunkt verpachten:

Pachtgrundstuecke1Mitverpachtet werden möglicherweise aufstehende Bäume, Sträucher, Hecken, Feldgehölze sowie die mit dem Eigentum an den Grundstücken verbundenen Nutzungsrechte, die der Bewirtschaftung des Grundstücks dienen. Die Pachtzeit endet am 31.10.2022 und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Pachtjahr, wenn nicht eine Vertragspartei mindestens 6 Monate vor Beendigung des Pachtverhältnisses schriftlich erklärt, dass sie das Pachtverhältnis nicht fortsetzen will. Der Pachtzins beträgt 1 €/ar.

Weiterhin möchte die Gemeinde Starzach folgende Grundstücke pachtzinsfrei verpachten:

Pachtgrundstuecke2Bei den lfd. Nr. 2-20 ist das bestehende Pflege- und Nutzungskonzept der Gemeinde für Ausgleichsflächen zu beachten, welches auf der Homepage der Gemeinde flurstücksscharf mit Kartenausschnitt eingesehen werden kann ( www.starzach.de/wirtschaft/flurbereinigung/flurbereinigung ). Die Verwaltung fordert alle Interessent*Innen auf, je anfallender Nummer einen formlosen Antrag an die Verwaltung zu stellen. Im Antrag müssen folgende Angaben enthalten sein: Name; Adresse; Telefonkontakt/Mailadresse; Haupt-, Neben- oder Nichterwerbslandwirt; Nutzung des Schnittgutes für eigene Zwecke (z. B. eigene Tierhaltung) oder zum Verkauf; sowie Flurstücksnummer, für welches Interesse bekundet wird.

Die Vergabekriterien werden wie folgt festgelegt (Rangfolge beachten):

  1. Verpachtung an Vollerwerbslandwirte – Grüngut wird eigengenutzt (z.B. eigene Tierhaltung)
  2. Verpachtung an Nebenerwerbslandwirte – Grüngut wird eigengenutzt (z.B. eigene Tierhaltung)
  3. Verpachtung an angrenzende Bewirtschafter – Grüngut wird eigengenutzt (z.B. eigene Tierhaltung)
  4. Sonstige Interessenten – Grüngut wird eigengenutzt (z.B. eigene Tierhaltung)
  5. Verpachtung an Vollerwerbslandwirte – Keine Eigennutzung des Grüngutes (Veräußerung)
  6. Verpachtung an Nebenerwerbslandwirte – Keine Eigennutzung des Grüngutes (Veräußerung)
  7. Losverfahren

Bitte übersenden sie ihr Angebot schriftlich bis spätestens 07.07.2021 an die Gemeinde Starzach, Hauptstraße 15 in 72181 Starzach-Bierlingen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.