Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-06-08 12:22:49

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2021 wurden die Hebesätze für die

  • Grundsteuer A von 320 % auf 360 % (landwirtschaftliche Grundstücke) und der
  • Grundsteuer B von 370 % auf 410 % (bebaute Grundstücke)

rückwirkend zum 01.01.2021 erhöht.

Zuletzt wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A im Januar 2006 und für die Grundsteuer B im Januar 2005 erhöht. Somit blieb die Grundsteuer in den letzten 15 bzw. 16 Jahren für die Grundstückseigentümer unverändert.

Der Grundsteuer-Hebesatzerhöhung wird in einem gesonderten Bescheid Rechnung getragen, welcher den Grundsteuerpflichtigen in den nächsten Tagen zugehen wird.

Für die bereits fälligen Grundsteuerraten des Jahres 2021 mit Fälligkeitsdatum 05.02. und 15.05. ist eine Nachzahlung mit Fälligkeit zum 15.07.2021 zu leisten. Die Raten 15.08. und 15.11.2021 erhöhen sich entsprechend.

Auch die Jahreszahler (Fälligkeit 01.07.21) haben eine Nachzahlung zu leisten! Auch hier wird der Betrag aus der Grundsteuererhöhung am 17.07.2021 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.

Den Abgabenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den obengenannten Fälligkeitsterminen abgebucht.

Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir sie darum bitten, unbedingt Ihr Buchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung entsprechend richtig zugeordnet werden kann.

Für Fragen zum Bescheid stehen Ihnen Frau Rebmann bzw. Frau Schneider vom Steueramt der Gemeinde Starzach unter der Rufnummer 07483/188-32, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und bei Fragen zu Zahlungen Herr Schweitzer-Herm unter der Rufnummer 07483/188-31, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.