Erstellungsdatum 2021-05-08 18:55:07

Die 7-Tages- Inzidenz im Landkreis Tübingen liegt am heutigen Samstag, 8. Mai 2021 laut Robert-Koch-Institut bei 138,6 und damit den fünften Tag in Folge unter der Inzidenzschwelle von 165 Fällen je 100.000 Einwohner.

Damit ist – entsprechend der „Bundesnotbremse“ ab Montag, 10. Mai 2021 für allgemeinbildende und berufliche Schulen wieder der Wechselunterricht möglich; auch Kindergärten und Kindertagesstätten können ihren Betrieb wiederaufnehmen. Das Kultusministerium hat den Schulen bereits mitgeteilt, dass eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen möglich ist, damit sich die Schule organisatorisch auf die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts vorbereiten kann.

Das Gesundheitsamt Tübingen hat als zuständige Behörde die entsprechende amtliche Bekanntmachung erlassen und auf der Homepage des Landkreises Tübingen, www.kreis-tuebingen.de veröffentlicht. Für Maßnahmen oder Lockerungen im Zusammenhang mit der „Bundesnotbremse“ gelten die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgestellten Inzidenzen; nicht die festgestellten Werte des Landesgesundheitsamts. (Die RKI-Werte werden immer erst am Folgetag nach den LGA-Meldungen aktualisiert). Steigt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen wieder an drei Tagen in Folge über den Schwellenwert von 165 an, wäre der Präsenzunterricht an Schulen wieder verboten; für Kitas und Kindergärten wäre dann nur noch ausschließlich die Notbetreuung möglich.

Nach der RKI-Feststellung liegt der Landkreis Tübingen am heutigen Samstag, 8. Mai den zweiten Tag unter der Inzidenzschwelle von 150. Diese Schwelle ist als weiterer Grenzwert entsprechend der „Bundesnotbremse“ vorgesehen. Wird der Wert von 150 an fünf Tagen in Folge unterschritten (gezählt werden nur Werktage), so wäre ab Freitag, 14. Mai 2021 wieder das Einkaufen mit Terminvergabe („Click&Meet“) unter Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 24 Stunden) möglich. Der Landkreis Tübingen würde dies mit weiteren Einzelheiten am Mittwoch, 12. Mai 2021 im Rahmen einer Allgemeinverfügung bekannt geben.