Erstellungsdatum 2021-04-29 22:00:30

in Starzach, Ortsteil Bierlingen vom 26.04.2021

Der Gemeinderat hat am 26. April 2021 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten

Bebauungsplan „Bienenstraße 1. Änderung“
im Teilort Bierlingen

einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.

Maßgebliche Bestandteile der Satzung sind folgende beratene und beschlossene Unterlagen

  • Bebauungsplan zeichnerischer Teil mit Datum 29.03.2021
  • Planungsrechtliche Festsetzungen mit Datum vom 17.12.2020
  • Begründung mit Datum vom 17.12.2020
  • Örtliche Bauvorschriften mit Datum vom 29.03.2021
  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Datum vom 02.12.2020

die vom Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar sowie dem Büro HPC Ingenieure AG aus Rottenburg am Neckar gefertigt wurden.

Bei der Ausführung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sind die Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten. Wer ein in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB festgesetzten Bindung für Bepflanzungen und für deren Erhaltung dadurch zuwiderhandelt, dass diese beseitigt, wesentlich beeinträchtig oder zerstört werden, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 213 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Ordnungswidrig handelt auch derjenige, der örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt (§75 Abs. 3 Nr. 2 LBO).

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans treten im Geltungsbereich alle bisher gültigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Satzungen außer Kraft.

Starzach, 27.04.2021

gez. Thomas Noé
Bürgermeister

 

 

Bebauungsplan Bienenstrasse