Erstellungsdatum 2021-04-27 05:56:18

Es entspricht einer alten Tradition, dass zum 1. Mai Jugendliche und Junggebliebene den einen oder anderen Streich durchführen.

Soweit es sich um „Streiche“ handelt, hat die Bevölkerung im Allgemeinen hierfür Verständnis.

Die Grenzen der Streiche sind jedoch dort erreicht, wo das Maß des Vertretbaren überschritten wird, Schäden verursacht werden oder Gefahren für den Einzelnen und die Öffentlichkeit heraufbeschwört werden. Wenn strafrechtliche Tatbestände der Sachbeschädigung und Körperverletzung erfüllt werden, dann hat diese letzten Endes nichts mehr mit einem Maistreich zu tun. Der Brauch ist kein Freibrief für mutwillige Zerstörung und Sachbeschädigungen.

Wir bitten deshalb die erziehungsberechtigten Eltern, ihre Kinder auf diese Punkte hinzuweisen!

Wir appellieren auch an alle Jugendlichen und Junggebliebene Ihre Maistreiche mit Maß und Ziel auszuüben und niemandem zu schaden.

Ihre Gemeindeverwaltung