Erstellungsdatum 2021-04-09 10:38:16

in Starzach, Ortsteil Felldorf vom 21.12.2020

Der Gemeinderat hat am 21. Dezember 2020 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügten

Bebauungsplan „Mühringer Straße“
im Ortsteil Felldorf

einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.

Maßgebliche Bestandteile der Satzung sind folgende beratene und beschlossene Unterlagen

  • Zeichnerischer Teil mit Datum 03.08.2020
  • Textliche Festsetzungen mit Datum vom 16.09.2020
  • Begründung mit Datum vom 09.12.2020
  • Örtliche Bauvorschriften mit Datum vom 16.09.2020
  • Umweltbericht mit Datum 06.12.2020

die vom Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar und HPC AG ebenfalls aus Rottenburg am Neckar gefertigt wurden.

Bei der Ausführung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sind die Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten.

Das Landratsamt Tübingen hat gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 06.04.2021 den Bebauungsplan genehmigt. Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan "Mühringer Straße" in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplans treten im Geltungsbereich alle bisher gültigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Satzungen außer Kraft.

Starzach, 07.04.2021

gez. Thomas Noé

 

Bplan Mühringer Straße Ortsteil Felldorf