Starzach2025

Erstellungsdatum 2021-04-09 09:29:44

Lärmbelästigung und zurückgelassener Müll auf den Freizeitgeländen mit Grillplätzen obwohl diese geschlossen sind

Die Freizeitgelände mit Grillplätzen der Gemeinde sollen als Erholungs- und Rastmöglichkeiten für die Allgemeinheit dienen. Es gibt für sie Benutzungsordnungen, die u. a. Regeln, dass man sich dort nur für zwei Stunden ohne Genehmigung aufhalten darf.

Eine Genehmigung für eine längere Nutzungsdauer kann bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Außerdem ist geregelt, dass im Zeitraum von 22 Uhr bis 8 Uhr die Freizeitgelände nicht genutzt werden dürfen.

Leider werden die Grillstellen immer wieder unerlaubter Weise genutzt. Auch jetzt, wo diese aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung gänzlich geschlossen sind. Nur zu oft wird dabei Müll einfach zurückgelassen. So verwandelt sich der ein oder andere Grillplatz schnell in eine Müllkippe, dann ist es für niemanden mehr angenehm sich dort aufzuhalten. Auch kommt es immer wieder zu Ruhestörungen. Diese sind den Polizeidienststellen (Rottenburg, Tel. 07472 9801230; Bodelshausen, Tel. 07471 9301910) zu melden.

Wir bitten die Bevölkerung sich an die durch Corona bedingte Schließung der Grillstellen zu halten.

Ihre Gemeindeverwaltung