Erstellungsdatum 2021-04-07 08:31:38

Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2006 ist in der Bundesrepublik am 10.07.2013 in Kraft getreten.

Zwischenzeitlich sind mehr als 170 Staaten dieser völkerrechtlich verbindlichen UNESCO-Konvention beigetreten.

Einige hundert kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen sind im Laufe der Jahre bei der UNESCO in zwei Listen und einem Register verzeichnet. Schrittweise wird hierzu ein Verzeichnis des in der Bundesrepublik gepflegten Immateriellen Kulturerbes erstellt.

Seit 2013 wurden bereits vier Bewerbungsrunden durchgeführt. Hierbei wurde bundesweit die Erfahrung gemacht, dass die Breite des möglichen Immateriellen Kulturerbes immens ist. Im Verzeichnis Deutschlands sind zwischenzeitlich 126 lebendige Kulturformen sowie Modellprogramme der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes eingetragen. Die Gesamtliste ist im Internet unter www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/verzeichnis-ike einsehbar.

Aus Baden-Württemberg wurden bisher folgende Kulturformen in das bundesweite Verzeichnis aufgenommen:

  • Schwäbisch-alemannische Fastnacht
  • Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen
  • Peter-und-Paul Fest Bretten
  • Moderner Tanz – Stilformen und Vermittlungstraditionen der Rhythmus- und Ausdruckstanzbewegung
  • Orgelbau und Orgelmusik
  • Handwerksgesellenwanderschaft Walz
  • Posaunenchöre
  • Die Tradition des Schäferlaufs und Schäferhandwerks in Markgröningen, Bad Urach und Wildberg
  • Altersgenossenfeste in Schwäbisch Gmünd
  • Das Bauhüttenwesen – Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerkstechniken und -wissen (Register Guter Praxisbeispiele)
  • Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (Register Guter Praxisbeispiele)
  • Schwörmontagstraditionen
  • Streuobstanbau

Bis zum 30. November 2021 können sich wieder Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen mit ihrer lebendigen Alltagskultur, ihrem Wissen und Können um die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bewerben. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Wichtig hierbei ist, dass die Tradition oder der Brauch bereits über Generationen in einer Region oder einem Land betrieben wird und in Zukunft in seiner Ausübung gesichert sein muss.

Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens trifft in Baden-Württemberg zunächst eine unabhängige Jury eine erste Auswahl und übermittelt Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Ein unabhängiges Expertenkomitee der Deutschen UNESCOKommission prüft und bewertet dann die Dossiers nach fachlichen Kriterien. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Empfehlungen des Expertenkomitees. Die Einträge in das bundesweite Verzeichnis werden auf der Website der Deutschen UNESCO Kommission veröffentlicht.

Baden-Württemberg ist traditionell ein Kulturland. Lange vor Gründung des Südweststaates sind regional verankerte Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken, bestimmte Lied- und Musiktraditionen sowie Tänze entstanden und werden neben vielen anderen Kulturformen auf verschiedenste Weise insbesondere regional gepflegt. Sicherlich gibt es auch örtliche urbane Kulturformen, die eine Besonderheit darstellen. Zweifellos besteht daher in den Städten und Gemeinden vor Ort die beste Übersicht über mögliche Bewerbungen.