Erstellungsdatum 2021-04-06 18:18:42

7-Tages-Inzidenz im Landkreis Tübingen seit mehr als drei Tagen in Folge bei über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner – „Notbremse“ ab Dienstag, 6. April 2021

Das Gesundheitsamt Tübingen hat festgestellt, dass im Landkreis laut Landesgesundheitsamt (LGA) die 7-Tages-Inzidenz nun den vierten Tag in Folge den Wert von 100 überschritten hat. (29. März: 104,2 – 30. März: 110,2; 31. März: 123,3; 1. April: 131,6)

Dies bedeutet, dass ab Dienstag, 6. April 2021 im Landkreis Tübingen die sogenannte „Notbremse“ in Kraft tritt. Damit gehen folgende Beschränkungen einher:

  • Untersagung des Betriebs von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr
  • Untersagung des Betriebs von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport (Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf und Gruppensport im Freien mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten ist hiervon nicht betroffen)
  • Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ (also Einkaufen mit Terminvergabe) mehr anbieten
  • „Click&Collect“ (Abholung bestellter Waren) bleibt weiter möglich
  • Untersagung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (wie z.B. Nagel-, Kosmetik-, Tattoo-Studios). Medizinische Behandlungen bleiben weiter möglich. Friseure dürfen geöffnet bleiben (Durchführung von ausschließlich Friseurdienstleistungen).
  • Musik-, Kunst- und Jugendmusikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten
  • Untersagung des Betriebs von Sonnenstudios

Das als Modellprojekt vom Sozialministerium mit Schreiben vom 15.3.2021 bewilligte lokale Öffnungskonzept der Stadt Tübingen bleibt bis zur Beendigung des Projekts durch das Landesgesundheitsamt hiervon unberührt.

Steigt die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an, muss das Gesundheitsamt diese Inzidenz amtlich feststellen und bekanntmachen. Die in der Corona-Verordnung geregelten Beschränkungen gelten ab dem zweiten Werktag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Im Landkreis Tübingen ist der Wert von 100 bereits den 4. Tag in Folge überschritten. Da ein abgrenzbares Infektionsgeschehen in Absprache mit dem Sozialministerium aus dem ansonsten diffusen Infektionsgeschehen als losgelöst betrachtet werden kann, gilt als maßgebliches Überschreitungsdatum der 30. März 2021, so dass die Beschränkungen nicht schon am Samstag, 3. April, sondern erst am Dienstag, 6. April 2021 in Kraft treten.

Unter www.baden-wuerttemberg.de finden sich der gesamte Wortlaut der aktuell gültigen Corona-Verordnung, Kurzübersichten der Regelungen sowie FAQ´s.

Im Landkreis Tübingen ist die Homepage www.kreis-tuebingen.de amtliches Bekanntmachungsorgan. Dort findet man die amtliche Bekanntmachung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie – ergänzt um weitere Informationen - auf der Startseite. An dieser Stelle wird der Landkreis Tübingen auch wieder informieren, sollten sich entsprechend mit einer Absenkung oder auch Steigerung der Inzidenz verbundene Änderungen ergeben.

Einen tagesaktuellen Überblick über die Inzidenzwerte der Landkreise in Baden-Württemberg findet man unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-baden-wuerttemberg/