Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus neu gefasst.
Die neuen Regelungen gelten ab Dienstag, den 08. März 2021.
Die ab dem 08. März 2021 gültige Fassung der Corona-Verordnung kann hier heruntergeladen werden.
Die wesentlichen Änderungen sind auf dieser Seite erwähnt.