in Starzach, Ortsteil Wachendorf vom 21.12.2020
Der Gemeinderat hat am 21. Dezember 2020 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, die als Anlage beigefügte
Abrundungssatzung „Oberer Mühleweg“
im Ortsteil Wachendorf
einschließlich der für ihren Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Maßgebliche Bestandteile der Satzung sind folgende beratene und beschlossene Unterlagen
- Abrundungssatzung zeichnerischer Teil mit Datum 20.10.2020
- Textliche Festsetzungen mit Datum vom 07.12.2020
- Begründung mit Datum vom 07.12.2020
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Datum 05.10.2020
die vom Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar und HPC AG ebenfalls aus Rottenburg am Neckar gefertigt wurden.
Bei der Ausführung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sind die Festsetzungen der Abrundungssatzung einzuhalten.
Mit Inkrafttreten dieser Abrundungssatzung treten im Geltungsbereich alle bisher gültigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Satzungen außer Kraft.
Starzach, 21.12.2020
gez. Thomas Noé