Im Landkreis Tübingen gilt seit 24.10.2020 für Gastronomiebetriebe von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages eine Sperrstunde. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken ist während der Sperrstunde in Gastronomiebetrieben sowie allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen (z. B. Tankstellen, Kioske, Supermärkte, …) verboten.
Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung, welche auch eine Teilnehmerbegrenzung bei Messen regelt, kann hier abgerufen werden.