Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-10-16 17:26:48

Widerruf der Allgemeinverfügung über die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen, Feiern und sonstigen privaten Zusammenkünften vom 15. Oktober 2020

Da die Infektionszahlen stetig steigen, hat der Landkreis inzwischen die 7-Tage-Inzidenz von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern überschritten. Das hat zur Folge, dass der Landkreis für den Erlass von Allgemeinverfügungen zuständig ist.

Davon hat der Landkreis Gebrauch gemacht und eine weitergehende Allgemeinverfügung zur Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen erlassen. (Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 pdf button). Deswegen wird die Allgemeinverfügung der Gemeinde Starzach vom 15. Oktober 2020 mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Update:
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt.

Es gelten also die Regelungen in der Corona-Verordnung des Landes.