Erstellungsdatum 2020-08-27 18:13:18

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 des Abwasserzweckverbands Börstingen

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 09.07.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Diese Satzung wird – nachdem sie der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wurde – nun bekannt gegeben.

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen (in Euro)

Satzung AZB

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf

0,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

150.000,00 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

100.000,00 EUR.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird festgesetzt

  1. Im Ergebnishaushalt als Betriebskostenumlage in Höhe von 513.050 EUR
    und als Kapitaldienstumlage in Höhe von 1.760 EUR.
  2. Als Einzahlung aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt als Kapitaldienstumlage in Höhe von 20.984 EUR
    und als Eigenvermögensumlage in Höhe von 55.650 EUR.

Starzach, den 24.08.2020

gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender

Die Verbandsverwaltung möchte nunmehr darauf hinweisen, dass die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan des Abwasserzweckverbands Börstingen für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung i.V. mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 GKZ in der Zeit vom

31.08.2020 bis 08.09.2020

je einschließlich öffentlich zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten auf dem Rathaus in Starzach-Bierlingen, Zimmer Nr. 32 ausliegt.

gez. Thomas Noé, Verbandsvorsitzender