Erstellungsdatum 2020-08-10 11:44:18

Hinweise des Landratsamt Tübingen

 

 

1. Wann muss ich mich nach Einreise in Quarantäne begeben?

Auf direktem Wege nach Einreise wenn ich mich in den letzten 14 Tagen für mindesten 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten habe (Ausnahmen s.u.)
Aktuelle Liste der Risikogebiete

2. Was muss ich tun, wenn ich aus einem Risikogebiet einreise?

  1. Es besteht ab 8.8.2020 die Pflicht zu einem PCR Test (dies ist kein Antikörpertest!) innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft
  2. Die Kosten hierfür werden übernommen
  3. Das Testergebnis stellt immer nur eine Momentaufnahme dar
  4. Auch die Kosten für einen Wiederholungstest (nicht verpflichtend) nach 5 - 7 Tagen werden übernommen
  5. Reisetickets, Hotelrechnungen, Tank-Rechnungen etc. gelten als Nachweise für den Auslandsaufenthalt und sind beim Test vorzulegen
  6. Testzentren werden u.a. in Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnrastplätzen eingerichtet
  7. Bis das Testergebnis vorliegt, müssen sich Reiserückkehrer in häusliche Quarantäne begeben
  8. Unverzüglich das zuständige Ordnungsamt (Gemeinde/Stadt des Hauptwohnsitzes) über die Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Baden Württemberg) informieren
  9. Nach Einreise aus einem Risikogebiet und bei Symptomen, die auf eine Covid 19 Erkrankung hinweisen (Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs oder Geschmacksverlust) Kontakt mit einem Arzt aufnehmen

3. Ich habe schon vor der Rückreise ein negatives Testergebnis erhalten. Muss ich dann noch in Quarantäne?

Wenn ein unauffälliger Coronatest (PCR) in deutscher oder in englischer Sprache vorliegt, entfällt die Quarantäne.
Der Laborbefund muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein.
Das Testergebnis darf bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein und muss 14 Tage aufbewahrt werden

4. Was muss ich tun, wenn ich aus einem Nicht Risikoland einreise?

Quarantäne und Meldepflichten entfallen.
Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test kostenfrei.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq/

Weitere Fragen werden hier beantwortet:

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/chatbot-corey/

 

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