Erstellungsdatum 2020-07-29 07:49:25

Elternbeiträge für die Nutzung der Starzacher Kindertagesstätten und der Ganztagesbetreuung an der Grundschule Starzach, sowie der Ferienbetreuung, während der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 die Aussetzung der Beiträge für die Nutzung der Starzacher Kindertagesstätten (mit Ausnahme der Getränkepauschale) und für das Ganztagesschulangebot an der Starzacher Grundschule für die Monate April, Mai und Juni 2020 beschlossen. Ausgenommen hiervon sind die Nutzungen im Rahmen der erweiterten Notbetreuung bzw. im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs ab dem Monat Mai 2020.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass für die tatsächliche Inanspruchnahme des Ganztagesschulangebots in den Monaten Mai 2020, Juni 2020 und Juli 2020 der festgesetzte, vollständige Monatsbeitrag fällig wird. Der Monat April 2020 bleibt auch für die Inanspruchnahme der Notbetreuung beitragsfrei.

Für die Nutzung der Starzacher Kindertagesstätten bleibt der Monat April 2020, auch für die Inanspruchnahme der Notbetreuung, vom Nutzungsbeitrag befreit. Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Angebote in den Kindertagesstätten wird für die Monate Mai 2020 und Juni 2020 der Monatsbeitrag je nach individuell gewähltem Betreuungsmodell abgerechnet. Werden im Einzelfall weniger als die Hälfte der über das jeweilige Betreuungsmodell gebuchten Wochenstunden tatsächlich in Anspruch genommen, so wird lediglich der hälftige Beitrag für diesen Monat fällig. Der Nutzungsbeitrag für den Monat Juli 2020 wird wieder in voller Höhe (wie in den Monaten vor Ausbruch der Corona-Pandemie) erhoben.

Hinsichtlich der Mittagsverpflegung an der Starzacher Grundschule werden im Zeitraum zwischen April 2020 und Juli 2020 die tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagessen zum festgesetzten Einzelpreis abgerechnet. Das Mittagessen in den Starzacher Kindertagesstätten wird von April 2020 bis Juni 2020 zum festgesetzten Einzelpreis abgerechnet. Die Abrechnung für den Monat Juli 2020 erfolgt dann wieder nach den gebuchten Verpflegungspauschalen.

Die Ferienbetreuung für die Pfingstferien 2020 und die Sommerferien 2020 wird analog zu den Vorjahren im Rahmen einer Jahresabrechnung der gesamten Ferienbetreuung für das Jahr 2020 abgerechnet. Fälligkeitszeitpunkt ist August 2021.

Die Gemeindeverwaltung wird in den nächsten Wochen entsprechende Bescheide versenden, aus denen der jeweilige Beitrag und dessen Fälligkeit ersichtlich wird.

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