Erstellungsdatum 2020-07-24 12:54:02

Förderprogramm Soforthilfe Corona für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen der Raiffeisenbank Oberes Gäu eG

So unterstützt die Raiffeisenbank Oberes Gäu eG

Die Corona-Pandemie trifft viele Menschen in unserer Gesellschaft auch finanziell. Neben zahlreichen Gewerbetreibenden und Unternehmern sind es auch Vereine und gemeinnützige Institutionen, die durch die Krise in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Als Genossenschaftsbank liegt uns die Förderung der Menschen in der Region sehr am Herzen. Über das Förderprogramm „Corona-Soforthilfe“ besteht für Vereine und gemeinnützige Institutionen in unserem Geschäftsgebiet bis zum 30.10.2020 die Möglichkeit, sich um eine finanzielle Unterstützung zu bewerben.

Wer wird gefördert?
Unterstützt werden Vereine und gemeinnützige Institutionen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer wirtschaftlich existenzbedrohenden Lage befinden und akute Liquiditätsengpässe erleiden. Spendenanträge können von Vereinen und gemeinnützigen Institutionen gestellt werden, welche gemäß der Abgabenordnung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. AO – gemeinnützige Zwecke Nummer (1-25), des § 53 AO – mildtätige Zwecke und des § 54 AO – kirchliche Zwecke erfüllen.

Was wird gefördert?
Vereine und gemeinnützige Institutionen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen unterstützt werden. Das besondere hierbei: Wir dürfen einmalig im Aktionszeitraum Spendengelder aus dem VR-GewinnSparen für Zwecke einsetzen, welche normalerweise nicht förderfähig sind. Darunter fallen Verwaltungs- und Betriebskosten wie Mieten, Kreditraten, Leasingraten, Versicherungsbeiträge, Gehälter für fest angestellte Mitarbeiter usw.

Was können wir leider mit der Corona-Soforthilfe nicht unterstützen?
Reguläre Anschaffungen wie z.B. Kosten für die Instandsetzungen von Instrumenten oder die Erneuerung von Vereinskleidung.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Fördertopf ist begrenzt. Anträge werden bis zum 30. Oktober 2020 angenommen. Zur Beantragung ist das Formular „Corona-Soforthilfe“ zu verwenden. Die Prüfung der Anträge und Spendenzusage erfolgt nach Ablauf des Aktionszeitraumes durch eine bankinterne Jury. Da der Fördertopf begrenzt ist, bitten wir um Verständnis, wenn wir nicht allen Anträgen gerecht werden können, auch wenn die Kriterien erfüllt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Beantragung erhalten Sie auf unsere Homepage unter https://www.rb-oberes-gaeu.de/homepage/corona-hilfe.html bzw. auf unserer Geschäftsstelle.

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