Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-07-14 17:10:03

Anträge können ab sofort bis 30. September 2020 bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden.

Der Europäische Sozialfonds, kurz ESF, wurde 1957 gegründet und ist einer von fünf Fonds der EU, die gemeinsam daran arbeiten, die wirtschaftliche Entwicklung in den EU-Ländern zu unterstützen. Aus diesem Fonds erhält das Land Baden-Württemberg für die Förderperiode 2014 – 2020 (letztes Förderjahr 2021) 260 Mio. Euro. Davon stellt das Land Baden-Württemberg auch den Landkreisen Mittel für eine regionale Förderung zur Verfügung (Besonderheit in Baden-Württemberg). Der Landkreis Tübingen erhält hierfür jährlich einen Betrag in Höhe von 240.000 Euro. Diese Mittel sollen auch im kommenden Jahr wieder für sinnvolle Projekte im Landkreis Tübingen eingesetzt werden.

In der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 können zwei Schwerpunkte in folgenden spezifischen Zielen regional gefördert werden:

  • B1.1 -Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
  • C 1.1 -Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit

Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, darunter hauptsächlich benachteiligte Personengruppen aus dem Rechtskreis des SGB II. Folglich steht im Ziel B 1.1 die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und das (häufig längerfristige) Ziel der Arbeitsmarktintegration im Fokus. Mit Hilfe der ESF-Projekte können Menschen beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der sozialen Integration unterstützt werden Aber auch junge Menschen, die von Schulabbruch bedroht sind oder von den Regelsystemen am Übergang Schule-Beruf nicht (mehr) erreicht werden, zählen zu der Personengruppe, die im Rahmen des Ziels C1.1 von einer ESF-Förderung profitieren könnten. Junge Menschen mit Schwierigkeiten am Übergang Schule/Beruf sollen die für sie notwendige Hilfestellung zur Erreichung von beruflichen Perspektiven, zur Integration in Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Ausbildung erhalten. Auch die Erreichung eines Schulabschlusses zählt zu den Zielen.

Die Umsetzung erfolgt in Verantwortung des regionalen ESF-Arbeitskreises. Dieser erstellt jährlich eine regionale Arbeitsmarktstrategie und legt Förderschwerpunkte fest, welche letztlich in der jährlichen Ausschreibung an potentielle Träger münden.

Wohlfahrtsverbände, öffentliche und private Träger, kirchliche und karitative Einrichtungen, Sozialpartner aus dem Bereich Beschäftigung/soziale Eingliederung, Kommunen, Kommunale Verbände, Bildungs-und Selbsthilfeeinrichtungen können Anträge auf Fördermittel bis zum 30. September 2020 bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe stellen.

Informationen zu den spezifischen Zielen, Zielgruppen und Projektanforderungen können der regionalen Arbeitsmarktstrategie sowie der Ausschreibung 2021 entnommen werden. Diese und weitergehende detaillierte Informationen zu Antragsverfahren, Fördergrundsätzen und Rahmenbedingungen finden Sie unter http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/ESF.html. Ausführliche allgemeine Informationen zum ESF können auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de aufgerufen werden.

Ansprechpartnerin für Fragen interessierter Träger ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises im Landkreis Tübingen, Frau Reinke-Kost, Tel. 07071- 207-2012, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gefördert von:

ESF Foerderer