Starzach2025

Erstellungsdatum 2020-07-01 13:08:25

GEMEINDE STARZACH
LANDKREIS TÜBINGEN

S a t z u n g
zur Aufstellung der Abrundungssatzung „Brechengasse“ in Starzach, Ortsteil Bierlingen vom 29.06.2020

Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2020 aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in der aktuell gültigen Fassung und § 74 Landesbauordnung (LBO) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung, den als Anlage beigefügte

Abrundungssatzung
„Brechengasse“
im Teilort Bierlingen

einschließlich der für seinen Geltungsbereich aufgestellten Festsetzungen als Satzung beschlossen.

Maßgebliche Bestandteile der Satzung sind folgende beratene und beschlossene Unterlagen

  • Abrundungssatzung zeichnerischer Teil mit Datum 29.06.2020
  • Textliche Festsetzungen mit Datum vom 29.06.2020
  • Begründung mit Datum vom 29.06.2020

die vom Büro GAUSS Ingenieurtechnik GmbH aus Rottenburg am Neckar, gefertigt wurden.

Bei der Ausführung der baulichen Anlagen und Außenanlagen sind die Festsetzungen der Abrundungssatzung einzuhalten.

Mit Inkrafttreten dieser Abrundungssatzung treten im Geltungsbereich alle bisher gültigen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Satzungen außer Kraft.

Starzach, 29.06.2020

gez.
Thomas Noé
Bürgermeister

Plan