Erstellungsdatum 2020-06-16 12:07:53

Der Euroschlüssel ist ein seit 1986 eingeführtes, inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, welcher körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden.

Willi Rudolf, der Behindertenbeauftragte des Landkreises Tübingen, informiert darüber, wer einen solchen Schlüssel erhalten kann: „Die Behindertenverbände sind darauf bedacht, dass der Schlüssel Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind z.B. schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und schwerbehinderte Menschen, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen. Weiterhin berechtigt sind Personen, die z. B. an Multipler Sklerose oder Morbus Crohn erkrankt sind sowie Menschen mit chronischer Blasen- / Darmerkrankung.“

Auf jeden Fall erhält man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehindertenausweis folgendes vermerkt ist:

•  das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL unabhängig vom Grad der Behinderung  

   (GdB)
•  G und Grad der Behinderung (GdB) 70% aufwärts.

Liegt kein entsprechender GdB oder eine der o.g. Erkrankungen vor, muss ein Attest, eine ärztliche Bescheinigung o.ä. vorgelegt werden. Der offizielle Euro-WC-Schlüssel mit Schlüsselband ist für 26,- € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten erhältlich beim Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Baden-Württemberg e.V., Derendinger Str. 40, 72072 Tübingen, Tel: 07071-8859610, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.lsk-bw.de oder direkt bei Willi Rudolf unter Tel. 07071/207-6181 oder Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!