Erstellungsdatum 2020-06-09 12:39:34

Mit den wärmer werdenden Temperaturen stürzt man sich gerne ins kühle Nass.

Entsprechend den gültigen Regelungen der Corona-Verordnung der Landesregierung sind im Landkreis Tübingen die Baggerseen Kirchentellinsfurt und Tübingen-Hirschau seit dem 2. Juni 2020 wieder nutzbar. Es gelten jedoch nach wie vor strenge Auflagen zur Hygiene und zum Abstandhalten.

Die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen weist in diesem Kontext darauf hin, dass der Neckar, die Steinlach und andere Fließgewässer im Landkreis nicht als Badegewässer eingestuft sind. Somit werden diese auch nicht auf die Kriterien der Badegewässerverordnung Baden-Württemberg untersucht. Bei früheren stichprobenhaft durchgeführten Messungen lagen vor allem Fäkalkeime deutlich über den Grenz- und Richtwerten. Es wird daher empfohlen, in Fließgewässern wie dem Neckar oder der Steinlach nicht zu baden.

Einen Überblick über die baden-württembergischen Badegewässer, welche hinsichtlich ihrer Qualität regelmäßig mikrobiologisch überwacht werden, ist mit allen aktuellen Informationen auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de abrufbar. Wissenswertes findet man auch auf der Internetseite des Landkreises Tübingen, www.kreis-tuebingen.de unter dem Suchbegriff „Bäder und Badegewässer“.

Informationen zu den beiden Baggerseen und den jeweiligen Regelungen im Zusammenhang mit Corona findet man unter www.kirchentellinsfurt.de bzw. unter www.tuebingen.de (Suchbegriff Baggersee Hirschau).