Erstellungsdatum 2020-04-09 09:21:42

Verbot von Veranstaltungen bis zum 15.06.2020:
§ 3 der Corona-Verordnung regelt, dass bis zum 15.06.2020 keine Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen.

Fazit:
Es müssen alle Vereinsfeste und Veranstaltungen bis einschließlich 14.06.2020 abgesagt werden.
Ob diese Frist verlängert oder verkürzt wird, kann von der Gemeindeverwaltung nicht beurteilt werden.

Verbot von Versammlungen und sonstigen Ansammlungen bis zum 15.06.2020:
§ 3 der Corona-Verordnung regelt, dass Versammlungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten sind. Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt von mehr als zwei nicht in einem Haushalt zusammenlebenden Personen nicht gestattet.

Der Betrieb von Kultur- und Sporteinrichtungen ist bis 19.04.2020 untersagt.

Fazit:
Vereinszusammenkünfte sind außerhalb des öffentlichen Raumes nur mit bis zu 5 Personen erlaubt. Das gilt laut Corona-Verordnung explizit auch für Vereinszusammenkünfte. Ob die Bürgerhäuser und Sporthallen der Gemeinde nach dem 19.04.2020 wieder geöffnet werden, hängt davon ab, wie sich die Landesregierung in den kommenden Tagen entscheidet.

Wir bemühen uns Sie möglichst zeitnah über die weiteren Entwicklungen im Hinblick auf Ihre Vereinsarbeit zu informieren.

Ihre Gemeindeverwaltung