Erstellungsdatum 2020-03-25 15:19:16

Aussetzung Einzug Elternbeiträge für den Monat April 2020

Durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – Corona-VO) wurden sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 17.03.2020 bis (zunächst) zum 19.04.2020 geschlossen.
In den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Starzach wird nur noch die Notbetreuung nach den Vorgaben der Corona-VO angeboten.

Nach § 2 Absatz 7 sowie § 3 Absatz 2 der Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Starzach ist der monatliche Elternbeitrag grundsätzlich auch für die Zeiten, in denen die Einrichtungen vorübergehend geschlossen sind, von den Eltern zu entrichten.

Rechtlich bedeutet dies, dass die Gemeinde Starzach grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung der Elternbeiträge hat, auch wenn die Einrichtungen jetzt wegen dem Coronavirus geschlossen sind und keine Betreuung angeboten wird.

In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Tübingen hat man sich auf höchster Verwaltungsebene weitestgehend einvernehmlich darauf verständigt, dass man für den Montag April 2020 die Einziehung der Elternbeiträge aussetzt und zunächst keine Abbuchungen der Elternbeiträge veranlasst werden. Auch für die Notbetreuung sollen vorerst für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge eingezogen werden.

Durch die Aussetzung der Einziehung der Elternbeiträge bleibt der Anspruch der Gemeinde grundsätzlich bestehen. Es handelt sich somit um keine Niederschlagung oder einen Anspruchsverzicht.