Erstellungsdatum 2020-03-17 09:43:44

Die Landesregierung hat am 13.03.2020 entschieden, alle Kitas und Schulen bis voraussichtlich 19.04.2020 zu schließen. In Starzach wurde eine Notfallbetreuung für Kinder und Schüler*innen eingerichtet.

Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigten – im Fall von Alleinerziehenden der/die Alleinerziehende – in der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Personal in Arztpraxen und Apotheken), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche (Lebensmittelproduktion und Einzelhandel).

Wenn Sie zu einer der oben genannten Personengruppen gehören und daher eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, füllen Sie bitte das hier veröffentlichte Formular so genau wie möglich aus und senden dieses an folgenden Kontakt:

Gemeindeverwaltung Starzach
Frau Gsell
Hauptstraße 15
72181 Starzach
Tel. 07483 188-21
Fax 07483 188-33
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

So können wir schnell eine Entscheidung darüber treffen, ob wir Ihr Kind/Ihre Kinder in die Notfallbetreuung aufnehmen können.

Vielen Dank!

Ihre Gemeindeverwaltung