Erstellungsdatum 2020-01-21 09:38:55

Am Sonntag, den 26. Januar 2020 ist Bürgermeisterwahl. Bereits im letzten Starzach Boten war die Wahlbekanntmachung über Wahlzeit, Wahlscheine, Wahlräume, Stimmzettel und das Wahlverfahren veröffentlicht worden.

Ergänzend sei hier noch auf einige Punkte hingewiesen:

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können beantragt werden bis Freitag, den 24. Januar 2020, 18:00 Uhr. Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Am Freitag, den 24. Januar 2020 ist das Rathaus deshalb bis 18:00 Uhr geöffnet.
Über das Internet können Briefwahlunterlagen bis Donnerstag, den 23. Januar 2020, 12:00 Uhr beantragt werden.
Da die Unterlagen wieder rechtzeitig am Wahltag in einem der Wahllokale vorhanden sein sollten, um durch den Briefwahlausschuss ausgewertet werden zu können, wird eine Zustellung von Briefwahlunterlagen am Freitag, den 24. Januar 2020 durch die Gemeindeverwaltung nicht mehr möglich sein.
Das heißt, Wahlberechtigte, die am Freitag, den 24. Januar 2020 noch Briefwahl beantragen möchten, sollten bis 18:00 Uhr direkt auf dem Bürgermeisteramt in Starzach-Bierlingen, Zimmer 22, vorbeikommen und die benötigten Briefwahlunterlagen abholen.
Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein (Briefwahlunterlagen) nicht zugegangen ist, kann bis zum Samstag, den 25. Januar 2020, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. In diesem Falle ist eine persönliche Vorsprache im Rathaus in Bierlingen, Zimmer 22 am Samstag, den 25. Januar 2020 von 11:00 Uhr – 12:00 Uhr möglich.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, beziehungsweise ganz ausschließt, kann der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 15:00 Uhr in einem der Wahllokale gestellt werden. Dazu notwendig ist die Wahlbenachrichtigungskarte. Auf dieser muss der rückseitige Wahlscheinantrag durch den/die Wahlberechtigte/n vollständig ausgefüllt worden sein.

Auf jeden Fall muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem ausgefüllten Wahlschein bis spätestens Sonntag, 26. Januar 2020 um 18:00 Uhr in einem der Wahllokale dann wieder ordnungsgemäß eingegangen sein.

Wahllokale

Die Wahllokale befinden sich im

  • * Ortsteil Bierlingen, Hauptstraße 11, Martinusklause
    - Achtung Änderung der Räumlichkeit -
  • * Ortsteil Felldorf, Lange Straße 1/1, Bürgerhaus
  • * Ortsteil Börstingen, Rottenburger Straße 27, Dorfgemeinschaftshaus
  • Ortsteil Sulzau, Kirchstraße 2, Kirchenhäusle
    - Achtung Änderung der Räumlichkeit -
  • * Ortsteil Wachendorf, Albstraße 9, St. Josef - Heim

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die mit * versehenen Wahllokale rollstuhlgerecht sind.

Stimmenzahl

  • Sie haben 1 (eine) Stimme.
  • Wenn Sie mehr als 1 Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig.
  • Sie können, nachdem mehrere Bewerber/in vorhanden sind, einen Bewerber oder eine Bewerberin wählen, dessen bzw. deren Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, in dem Sie in das Kästchen hinter dem Namen ein Kreuz eintragen.
  • Möglich ist auch eine ausdrückliche Kennzeichnung auf sonst eindeutige Weise. Das Streichen der übrigen Namen genügt jedoch nicht, ebenso genügt es nicht, den Stimmzettel ohne Kennzeichnung abzugeben. Eine Stimmabgabe ist dann nicht vorgenommen worden und damit ist der Stimmzettel ungültig.
  • Wollen Sie eine andere wählbare Person, die nicht auf dem Stimmzettel vorgedruckt ist wählen, so müssen sie deren Namen in die freie Zeile eintragen. Beachten Sie bitte auch die gleichlautenden Hinweise auf dem Stimmzettel.

Wahlauswertung

Unmittelbar nach Schließung der Wahllokale wird in diesen das Ergebnis der einzelnen Ortschaften direkt ermittelt. Das Gesamtergebnis für die Gemeinde Starzach, sowie das Briefwahlergebnis wird im Wahllokal, Bürgerhaus Bierlingen, Haupstraße 11, ermittelt. Bei den Ermittlungen der Wahlergebnisse in allen Wahllokalen handelt es sich jeweils um öffentliche Sitzungen der Wahlgremien.

Unmittelbar nach Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses wird dieses auch über die Homepage der Gemeinde (www.Starzach.de) abrufbar sein.

Machen Sie am 26. Januar 2020 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl!