Erstellungsdatum 2019-11-27 07:01:58

Aufgrund von § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) sowie §§ 1, 9 und 11 der Gaststättenverordnung (GastVO) in seiner jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Starzach in seiner Sitzung vom 25. November 2019 nachstehende Rechtsverordnung beschlossen.

§ 1

Über die Fasnet 2020 wird der Beginn der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten im Gebiet der Gemeinde Starzach wie folgt geregelt:

  1. In der Nacht vom 20.02. / 21.02.2020 (Schmotziger Donnerstag) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben. (Freinacht).
  2. In der Nacht vom 22.02. / 23.02.2020 (Samstag/Sonntag) wird die Sperrzeit ganz aufgehoben. (Freinacht).
  3. In der Nacht vom 23.02. / 24.02.2020 (Sonntag/Montag) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr und
  4. In der Nacht vom 24.02. / 25.02.2020 (Montag/Dienstag) wird der Beginn der Sperrzeit auf 4:00 Uhr festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 20. Februar 2020 in Kraft und am 25. Februar 2020 außer Kraft.

 

Bürgermeisteramt Starzach

Starzach, 25. November 2019

gez. Thomas Noé
Bürgermeister