Erstellungsdatum 2019-09-16 13:43:41

Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019


Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.02.2019 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 18 – 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und des § 11 Abs. 1 Verbandssatzung den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgestellt:


§ 1
Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird wie folgt festgesetzt:
Der Erfolgsplan mit einem Gesamtaufwand von 625.400 €
und einem Gesamtertrag von 625.400 €
Der Vermögensplan mit Gesamtausgaben von 175.000 €
und Gesamteinnahmen von 175.000 €

§ 2
Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 0 €

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 5
Verbandsumlagen

Für das Wirtschaftsjahr 2019 werden vorläufig festgesetzt:

  1. Die Betriebskostenumlage nach § 14 der Verbandssatzung je m³ Wasserverbrauch auf 0,59 €
  2. Die Festkostenumlage nach § 14 der Verbandssatzung pro l/s Beteiligungsquote auf jährlich 12.159,17 €, monatlich 1.013,26 €
  3. Die Kapitalumlage nach § 13 der Verbandssatzung pro l/s Beteiligungsquote auf 0,00 €

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird erhoben.

§ 6
Überschreitung der Jahreshöchstbezugsrechte

Von den Abnehmern, die ihre Jahreshöchstbezugsrechte überschreiten, wird als Ausgleich für die nicht entrichtete Festkostenumlage ein Zuschlag zum Durchschnittswasserpreis erho-ben (§ 14 Abs. 5 der Verbandssatzung). Der Durchschnittswasserpreis setzt sich zusammen aus dem auf einen m³ umgerechneten Festkostenanteil (0,56 €/m³) und dem Betriebskostenanteil pro m³ (0,59 €/m³). Der Zuschlag für das Wirtschaftsjahr 2019 wird danach auf 1,15 €/m³ festgesetzt.


Das Landratsamt Freudenstadt hat mit Erlass vom 19.06.2019 die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 27.02.2019 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Jahr 2019 bestätigt.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 liegt in der Zeit vom 23.09. bis 02.10.2019 (je ein-schließlich) auf dem Rathaus Horb, Gebäude Marktplatz 8, Zimmer 203 (1. OG) zur Einsicht aus.

Horb a.N., den 20.09.2019

Peter Rosenberger
Verbandsvorsitzender