Starzach2025

Erstellungsdatum 2019-08-01 08:54:05

Die Gemeindeverwaltung Starzach weist darauf hin, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Jahresprogramm 2020 zum „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ neu ausgeschrieben hat.

Das ELR-Programm umfasst insgesamt vier Förderschwerpunkte:

  1. Förderschwerpunkt „Wohnen“
    Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken.
  2. Förderschwerpunkt „Grundversorgung“
    Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren- und Dienstleistungen (Dorfläden, Einzelhandel, Dorfgasthäuser, etc.)
  3. Förderschwerpunkt „Arbeiten“
    Unterstützung von kleinen/mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.
  4. Förderschwerpunkt „Gemeinschaftseinrichtungen“
    Schaffung und Anpassung von Gemeindebedarfseinrichtungen.

Ziel der Programmausschreibung 2020 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sollte bei der kommunalen Baulandpolitik in Zukunft zum Regelfall werden. Die Ortskerne sollen gestärkt und der Landschaftsverbrauch im Außenbereich muss gebremst werden. Deshalb werden im ELR 2020 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert, welche insbesondere die Umnutzung leerstehender Gebäude (z.B. ehemalige Ökonomiegebäude) zu Wohnraum bezwecken. Förderfähig sind hierbei sowohl für die Eigennutzung als auch zur Vermietung vorgesehene Wohneinheiten.

Außerdem ist auch bewusst eine stärkere ökologische Komponente in das ELR-Programm eingeflossen. Hierbei genießen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien/nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten Fördervorrang. Ebenso werden wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion bevorzugt behandelt!

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Starzach, welche eine entsprechende Maßnahme planen, werden dazu aufgerufen, die Fördermöglichkeiten über das ELR-Programm in Anspruch zu nehmen und sich aus diesem Grunde bei der Gemeindeverwaltung Starzach zu melden.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass eine Förderung für die Ortsteile Bierlingen und Wachendorf lediglich im Rahmen des Förderschwerpunktes „Arbeiten“ und „Grundversorgung“ besteht, da die beiden Ortsteile bereits über das Landessanierungsprogramm (Sanierung Starzach „Ortsmitten“) gefördert werden können.

Wer Interesse an einer Förderung nach dem ELR-Programm hat, sollte sich baldmöglichst bei der Gemeindeverwaltung, Herrn Wannenmacher, Telefonnummer: 07483/188-30 melden. Bis spätestens Mittwoch, den 25.09.2019 müssen sämtliche Antragsunterlagen, nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung, vorliegen, um die Antragsfrist beim Regierungspräsidium Tübingen zu wahren.

Die Abgabe der Unterlagen bzw. die Antragsstellung wird die Gemeindeverwaltung für Sie vornehmen. Mit einer Förderzusage ist frühestens Anfang März 2020 zu rechnen. Vor der Bewilligung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden.