Erstellungsdatum 2019-05-03 09:03:47

Ein Wendehammer, umgangssprachlich auch Wendeplatte genannt, ist eine rechteckige, trapezförmige oder runde Verbreiterung am Ende einer Sackgasse für das Wenden von Fahrzeugen. Sie ist dann anzulegen, wenn keine Flächen von Gehwegen oder Garagenvorplätzen für das Wenden mitbenutzt werden können.

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVO ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig.

Das Parken in Wendehämmern führt dazu, dass größere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Müllfahrzeuge, Rettungsdienste und die Feuerwehr, unter Umständen nicht wenden oder anfahren können. Bei Verstoß gegen das Parkverbot droht ein Bußgeld.

Die Verwaltung bittet um Einhaltung der Verkehrsregelung.