Erstellungsdatum 2019-04-12 14:58:54

Die Gemeinde Starzach informiert alle Grundstücksbesitzer über die Aufstellung der Wanderbienenvölker auf ihren Grundstücken

Zurzeit beginnt die Saison der Wanderimkerei in Starzach. Die Gemeinde Starzach bittet alle privaten Wald- und Grundstücksbesitzer, die Wanderbienenvölker auf ihrem Grundstück aufstellen lassen, dies dem zuständigen Bienensachverständigen Hubert Noll, Tel. 07483/8088 umgehend zu melden.

Zum Schutz der heimischen Bienenvölker vor Übertragung von Bienenkrankheiten durch Wandervölker müssen die Wanderimker die Wanderverordnung des Landesverbandes der Imkerei beachten. Diese Verordnung schreibt vor, dass jeder Wanderimker eine Gesundheitsbescheinigung seiner Bienenvölker benötigt und diese vor der Aufwanderung dem Bienensachverständigen vorzulegen ist. Diese Bescheinigung muss deutlich sichtbar bei den Bienenvölkern angebracht sein. Am Ende der Tracht muss der Wanderimker unverzüglich abwandern.

Bei Nichteinhaltung der Wanderverordnung ist der Bienensachverständige angehalten, Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.

Die Vorschriften der Wanderverordnung tragen zur Erhaltung der heimischen Bienen und des Ökosystems Biene bei.

Vor dem Befahren von gemeindeeigenen Feld- oder Waldwegen ist beim zuständigen Revierförster um Erlaubnis zu fragen.