Erstellungsdatum 2019-02-20 06:52:23

Der Verkehrsverbund naldo weist auf folgende Besonderheiten während der Fasnet (Donnerstag, 28. Februar bis Freitag, 8. März 2019) hin, an denen es ausschließlich bewegliche Ferientage gibt, welche die jeweiligen Schulen selbst und deshalb nicht einheitlich im naldo festlegen:

Schülermonatskarte & Tricky Ticket
Da es während der Fasnet keine gesetzlichen Ferientage gibt, gelten die Freizeitregelung der naldo-Schülermonatskarte und des Tricky Tickets wie folgt:

  • Schülermonatskarte: An den beweglichen Ferientagen gilt die Freizeitregelung erst ab 13.15 Uhr, am Wochenende den ganzen Tag.
  • Tricky Ticket: An den beweglichen Ferientagen gilt das Tricky Ticket ab 14 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig.

Die Freizeitregelung gilt auch für Schülermonatskarten der Stadttarife sowie für die Schülerabos Tübingen und Rottenburg, und die Schülerkarten des Familienabos Stadttarif Tübingen. Sie gilt jedoch nicht für den Stadttarif Sigmaringen.

Elektronische Fahrplanauskunft EFA/naldo-App
Aufgrund der beweglichen Ferientage können über die Elektronische Fahrplanauskunft EFA auf www.naldo.de und über die naldo-App keine verbindlichen Fahrplanauskünfte für Busse gegeben werden.

Da die Schulen individuell ihre beweglichen Ferientage nutzen, reagieren auch die Busunternehmen mit ihren Fahrplänen flexibel. Dies ist nicht datumsgenau in den Fahrplänen abgebildet. Ob die mit der Verkehrsbeschränkung "F" bzw. "S" gekennzeichneten Busse tatsächlich fahren, können daher nur die Schulen und die Busunternehmen selbst verbindlich sagen. Die Züge im naldo fahren nach dem gesetzlichen Ferienplan: Die Züge mit der Verkehrsbeschränkung "S" fahren an Schultagen und an beweglichen Ferientagen, die Züge mit der Verkehrsbeschränkung "F" fahren zu den genannten Ferienterminen. Ausnahmen sind explizit angegeben.