Erstellungsdatum 2019-01-09 13:07:33

In den vergangenen Tagen wurden den Grundsteuerzahlungspflichtigen die Bescheide für das Jahr 2019 zugestellt.

Die Grundbesitzabgaben sind vierteljährlich, und zwar am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags zahlungsfällig. Auf Antrag des Steuerschuldners ist die jährliche Entrichtung der Abgaben am 01. Juli in einem Jahresbetrag zulässig, wenn der Antrag spätestens bis 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt worden ist.

Bei Kleinbeträgen gilt folgendes:
Jahresbeträge bis zu 15 € werden zum 15. August zahlungsfällig. Jahresbeträge bis zu 30 € werden am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrags zahlungsfällig.

Den Abgabenpflichtigen, die der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweils fällige Abgabenbetrag zu den obengenannten Fälligkeitsterminen abgebucht.

Die Nichtabbucher möchten wir bitten, den fälligen Steuerbetrag ca. 10 Tage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin auf das Konto der Gemeinde zu überweisen, damit auch gewährleistet ist, dass diese Zahlung rechtzeitig unserem Konto gutgeschrieben wird. Dadurch ersparen Sie sich und uns unnötigen Ärger im Zusammenhang mit dem automatisch ausgedruckten Mahnbescheid.

Gerne können Sie uns jederzeit ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Grundsteuer von Ihrem Konto erteilen. Bitte verwenden Sie hierzu das SEPA-Lastschriftmandat, welches dem Grundsteuerbescheid angehängt ist.

Sollte sich zwischenzeitlich eine Eigentumsänderung mit Rechtswirkung zum 01.01.2019 ergeben haben und sollte diese Änderung noch nicht auf Ihrem Grundsteuerjahresbescheid 2019 nachvollzogen sein, so bitten wir Sie diesbezüglich noch um etwas Geduld. Sobald uns vom Finanzamt diese Eigentumsänderung in Form eines neuen Grundsteuermessbescheides mitgeteilt worden ist (eine Mehrfertigung des entsprechenden Grundsteuermessbescheides erhält immer der jeweilige Eigentümer), werden wir dieser neuen Rechtssituation schnellstmöglich Rechnung tragen. Sie erhalten dann einen entsprechenden Grundsteueränderungsbescheid von der Gemeinde.

Bei Unklarheiten bzw. Rückfragen zum einzelnen Grundsteuerjahresbescheid gibt Ihnen das Steueramt der Gemeinde - Frau Rebmann und Frau Schneider - unter der Rufnummer 07483 / 188-32 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne Auskunft.

Bei Rückfragen zu Zahlungen erteilt Ihnen Herr Blaskow, Tel. 07483 / 188-31 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne Auskunft.