Erstellungsdatum 2019-01-02 13:10:53

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 (1) S. 2 KAG betreffend der endgültigen Herstellung und Entstehung der Beitragspflicht der Straße Wilhelmshöhe in Börstingen, Lange Straße in Felldorf, Marktstraße in Bierlingen

Gemäß § 41 (1) S. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat eine öffentliche Bekanntmachung darüber zu erfolgen, sobald die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage erfolgt ist, infolgedessen die Entstehung der Beitragspflicht erfolgt. Für folgende Anlagen ist die endgültige Herstellung gemäß des KAG und der Erschließungsbeitragssatzung erfolgt:

  • Straße Wilhelmshöhe in Börstingen
  • Lange Straße in Felldorf
  • Marktstraße in Bierlingen

Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen die Beitragsbescheide an die Beitragsschuldner versenden, insofern diese nicht bereits Ablösevereinbarungen unterschrieben haben und die Beträge bezahlt wurden.