Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-12-06 23:00:00

Planfeststellungsverfahren für den Bau eines Radwegs zwischen Börstingen und Sulzau

Mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen vom 30.11.2018, Az.: 24-4/0513.2-20 / L370 Börstingen-Sulzau; Radweg, ist der Plan für den Bau eines Radwegs zwischen Börstingen und Sulzau nach § 37 Abs. 1 des Straßengesetzes Baden- Württemberg (StrG) i. V. m. §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und §§ 1 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Montag, dem 10. Dezember 2018 bis einschließlich Freitag, dem 04. Januar 2019 im Rathaus in Bierlingen, Hauptstraße 15, 72181 Starzach (Ortsteil Bierlingen) im 1. OG in Zimmer 22 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen eingesehen werden. Diese Bekanntmachung, den Beschluss und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG).

gez. Valverde-Salzmann
Regierungspräsidium Tübingen