Erstellungsdatum 2018-11-24 07:22:38

In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 unter TOP 6 öffentlich, auf die Drucksache 68/2018 wird verwiesen, hat der Gemeinderat beschlossen, das Umlegungsverfahren "Oberer Mühleweg" in Starzach-Wachendorf auf der Grundlage der §§ 45 ff. BauGB durchzuführen.

In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2018 erfolgte seitens des Gemeinderats der Beschluss zur erneuten verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes.

Es wird beabsichtigt, in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2018, den Satzungsbeschluss zu fassen, wenn dies nach erfolgter Abwägung möglich ist.

Die Eigentümer wurden zwischenzeitlich über den Beschluss des Gemeinderats postalisch informiert. Der ständige Baulandumlegungsausschuss wird Ende Januar 2019 mit dem Verfahren beginnen.

Nachfolgend dargestellt wird der bisherige Entwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplanes „Oberer Mühleweg“. Die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes wird durch den ständigen Baulandumlegungsausschuss beschlossen.

Umlegungsbeschluss

Starzach, den 23. November 2018

Thomas Noé
Bürgermeister