Erstellungsdatum 2018-11-07 12:58:02

In den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Rechnungsjahr 2018 zugestellt.

Besonderheiten der Wasser-/Abwasserabrechnung 2018:

Wie wir Sie bereits auf den Selbstablesebriefen vom 21.09.2018 informiert haben, wird die Gemeinde Starzach das Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2019 auf die kommunale Doppik (NKHR) umstellen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Jahresverbrauchsabrechnung für Wasser/Abwasser noch im Kalenderjahr 2018, also deutlich früher als sonst erfolgt. Deshalb wurde die Jahresverbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser 2018 ausnahmsweise bereits zum jetzigen Zeitpunkt erstellt! Die von Ihnen in diesem Zusammenhang zum 30.09.2018 übermittelten Zählerstände wurden zum 31.12.2018 HOCHGERECHNET. Aus diesem Grunde entfällt auch die 4. Vorauszahlungsrate 2018 mit Fälligkeit am 30.11.2018.

Dafür ist der Endabrechnungsbetrag des Ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Wasserzins-und Entwässerungsgebührenbescheids 2018 bereits am 13.12.2018 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.

Eine Meldung von Wasserzählerständen zum Jahresende wird deshalb einmalig NICHT erfolgen.

Selbstverständlich werden wir eventuelle Änderungen wie Eigentümerwechsel etc., welche im Zeitraum Oktober bis Dezember anfallen, berücksichtigen und zur gegebenen Zeit nachholen.

Die Jahresverbrauchsabrechnung 2019 wird dann wieder wie gewohnt ab Januar 2020 stattfinden.

Allgemeine Informationen

In diesem kombinierten Gebührenbescheid sind die im vergangenen Jahr fällig gewordenen Vorauszahlungsraten (für 2018 ausnahmsweise nur 3 Vorauszahlungsraten) berücksichtigt, so dass sich mit den von Ihnen übermittelten Zählerständen entweder eine Überzahlung oder eine Restzahlung ergibt.

Die Wasser- und Abwassergebühren 2018 haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und betragen 2,41 €/m³ Frischwasser (zzgl. 7 % MwSt.), 2,65 €/m³ Schmutzwasser und 0,42 €/m² versiegelte Grundstücksfläche. Der Grundpreis pro Wasserzähler bleibt ebenfalls bei 1,50 € pro Monat (zzgl. 7 % MwSt.).

Auf der Grundlage des Wasserverbrauchs im vergangenen Jahr werden die künftigen, zum 31.05., 31.07., 30.09. und 30.11. fälligen Abschlagszahlungen für das Jahr 2019 neu festgesetzt.

Im Gebührenbescheid sind auch die Abwassergebühren für die Zisternenwassernutzung für häusliches Brauchwasser enthalten. Alternativ wird hierbei der Zählerstand der zur Messung dieses Wasserverbrauchs speziell eingebauten Wasseruhr zugrunde gelegt oder aber es erfolgt die pauschale Veranlagung (wie vom jeweiligen Grundstückseigentümer gewünscht), wobei in diesem Falle eine pauschale Abwassermenge von 10 m³ pro Jahr und Person zugrunde gelegt wird. Dabei werden alle Personen berücksichtigt, die am 31.12. eines jeden Jahres (in 2018 ausnahmsweise am 30.09.2018) auf dem betreffenden Wohngebäude amtlich gemeldet waren.

Hinweisen möchten wir nochmals in diesem Zusammenhang, dass bei Mietwohnungen der Vermieter und nicht der Mieter den kombinierten Gebührenbescheid erhalten wird, zumal nach den jeweiligen Satzungen der Gemeinde nicht der Mieter, sondern der Vermieter bzw. Grundstückseigentümer Gebührenschuldner gegenüber der Gemeinde ist. Allerdings ist in diesen Fällen die Verbrauchsstelle (Mietwohnung) auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich. Somit hat bei einem Mieterwechsel intern der Vermieter gegenüber dem auszuziehenden Mieter für die jeweilige Abrechnung Sorge zu tragen. Dies trifft auch bei Grundstücken mit mehreren Mietwohnungen zu, zumal in derartigen Fällen lediglich der Hauptwasserzähler abgelesen und dessen Messergebnis bei der Abrechnung zugrundegelegt wird. Dies bedeutet, dass bei einem Mieterwechsel der Zählerstand der jeweiligen Wasseruhr vom Vermieter in dessen eigenen Interesse festgehalten werden muss.

Auch bei einem Gebäudeverkauf sollte der Wasserzählerstand dem Steueramt mitgeteilt werden, damit zum Datum des Eigentumswechsels eine Abrechnung erstellt werden kann.

Extra Hinweis für Kunden der VR-Bank Dornstetten-Horb eG mit SEPA-Lastschriftmandat

Durch die Fusion der Raiffeisenbank Horb e.G. mit der Volksbank Dornstetten e.G. zur VR-Bank Dornstetten-Horb eG Mitte September haben sich die bestehenden Bankverbindungen bei den Kunden der ehemaligen Raiffeisenbank Horb eG geändert. Die Gemeindeverwaltung Starzach hat beim kommunalen Rechenzentrum in Reutlingen die maschinelle Umwandlung der Bankdaten beauftragt.

Seien Sie also nicht beunruhigt, wenn auf den Bescheiden der Gemeinde Starzach bis zu dieser Bankdatenumstellung noch Ihre alte IBAN und BIC aufgedruckt ist. Die Abbuchung erfolgt automatisch von Ihrer neuen, aktuellen Bankverbindung!

Bitte schicken Sie uns daher keine Änderungsanträge mit Ihrer neuen Bankverbindung, da das Rechenzentrum Reutlingen in den nächsten Wochen allen betroffenen Bankkunden die neue IBAN und BIC automatisch zuordnet.

Sollten zu diesen Gebührenbescheiden Rückfragen bestehen, so steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde, Frau Rebmann/Frau Schneider, Tel. 07483/188-32 (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.