Starzach2025

Erstellungsdatum 2018-06-27 13:09:01

Anträge können ab sofort bis 30. September 2018 bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden.

Der Europäische Sozialfonds, kurz ESF, wurde 1957 gegründet und gehört zu den Strukturfonds der EU. Dem Land Baden-Württemberg stehen für die Förderperiode 2014 – 2020 aus dem ESF 260 Mio. Euro zur Verfügung. Im Rahmen der regionalen Förderung erhält der Landkreis Tübingen davon jährlich einen Betrag in Höhe von 240.000 Euro.

In der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 werden folgende zwei spezifischen Ziele regional gefördert: „B1.1 -Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“ und „C 1.1 -Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.“ Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, darunter besonders benachteiligte Personengruppen aus dem Rechtskreis des SGB II aber auch junge Menschen, die von Schulabbruch bedroht sind oder von den Regelsystemen am Übergang Schule-Beruf nicht (mehr) angesprochen werden können. Die Projekte sollen Menschen beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der sozialen Integration unterstützen. Junge Menschen mit Schwierigkeiten am Übergang Schule/Beruf sollen die für sie notwendige Hilfestellung zur Erreichung eines Schulabschlusses und/oder zur Integration in Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Ausbildung erhalten.

Die Umsetzung erfolgt in Verantwortung des regionalen ESF-Arbeitskreises. Dieser erstellt die regionale Arbeitsmarktstrategie und legt die Förderschwerpunkte fest, welche letztlich in der jährlichen Ausschreibung münden.

Wohlfahrtsverbände, öffentliche und private Träger, kirchliche und karitative Einrichtungen, Sozialpartner aus dem Bereich Beschäftigung/soziale Eingliederung, Kommunen, Kommunale Verbände, Bildungs-und Selbsthilfeeinrichtungen können Anträge auf Fördermittel aus dem ESF 2019 bis zum 30. September 2018 bei der L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe stellen.

Informationen zu den spezifischen Zielen, Zielgruppen und Projektanforderungen können der regionalen Arbeitsmarktstrategie sowie der Ausschreibung 2019 entnommen werden. Diese und weitergehende detaillierte Informationen zu Antragsverfahren, Fördergrundsätzen und Rahmenbedingungen finden Sie unter http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/ESF.html. Ausführliche allgemeine Informationen zum ESF können auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de aufgerufen werden.

Ansprechpartnerin für Fragen interessierter Träger ist die Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises im Landkreis Tübingen, Frau Reinke-Kost, Tel. 07071- 207-2012, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!